10HC Deluxe Strawberry Fields
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10HC Deluxe Strawberry Fields mit herrlichen Erdbeeren Duft
Bis zu 420 Züge
100% hanfbasierte Zutaten
Ladegerät beim Pen inklusive
Nachhaltig - keine Einwegprodukte und plastikfreie Verpackung
Frei von THC und HHC
Intensiver Effekt
Keramikheizelement für besten Geschmack
95% 10HC-Blend, 5% Terpene
Unsere Mission ist es, immer die neuesten Sorten für euch zu finden. Aufgrund des HHC-Verbots haben wir eine neue Cannabinoid-Alternative entdeckt:
10-OH-HHC (10HC) - Die Alternative zu HHC
10HC steht für 10-OH-HHC. HHC wird im Körper größtenteils zu 10-OH-HHC umgewandelt. Mit unseren neuen 10HC-Produkten überspringt ihr diesen Schritt und erhaltet direkt das End-Cannabinoid, das für die angenehme Wirkung von HHC sorgt. Die perfekte Wahl für alle, die HHC geliebt haben.
Inhalt: 1 ml
Anwendung
Produkt ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke geeignet. 10-OH-HHC Patronen sollten nur als Aroma- oder Duftstoffe oder Samelobjekt verwendet werden.Gemäß den geltenden Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland empfehlen wir Ihnen, das Produkt nicht einzunehmen.
Sicherheitshinweis
10-OH-HHC-Produkte sind ausschließlich für Personen ab 18 Jahren geeignet.
Bei versehentlicher Einnahme sollten Sie ausreichend essen und trinken – die Wirkung lässt innerhalb weniger Stunden nach.
Es kann eine berauschende Wirkung eintreten. Führen Sie nach einer versehentlichen Einnahme keine Kraftfahrzeuge und bedienen Sie keine schweren Maschinen.
Das Produkt ist für Schwangere nicht geeignet.
Lagerung
Bewahren Sie das Produkt außerhalb der Reichweite von Kindern auf. Es sollte kühl und trocken bei höchstens 25° C gelagert werden.
Inhalt: | Hanfdestillat mit 10-OH-HHC, Terpene |
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Wichtiger Hinweis: Gemäß unserer internen Richtlinien verkauft HANFOSAN keine Produkte an Personen unter 18 Jahren.
Alle HANFOSAN-Produkte werden in jeder Produktionscharge mehrfach geprüft, um die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben sowie höchste Qualitätsstandards sicherzustellen.
Unsere gesamte Produktionskette entspricht sämtlichen geltenden deutschen und europäischen Rechtsvorschriften, darunter:
- Europäische Reg.-Delegation Nr. 639-2014
- Europäische Verordnung Nr. 1307/2013
Nach Buchstabe b der Position Cannabis in Anlage I zu § 1 Abs. 1 BtMG sind Pflanzen und Pflanzenteile der Gattung Cannabis nur dann von den betäubungsmittelrechtlichen Bestimmungen ausgenommen, wenn sie aus dem Anbau in EU-Mitgliedsstaaten mit zertifiziertem Saatgut (Nutzhanf) stammen – und zwar entweder aus Sorten, die im jeweils aktuellen gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten der EU gelistet sind, oder solche, bei denen der Gehalt an Δ9-Tetrahydrocannabinol (THC) 0,2 % nicht überschreitet.