10HCP Power Mango Man
34,99 €*
% 49,99 €* (30.01% gespart)- Kostenloser Versand
- Versand innerhalb von 24h
- 30 Tage Geld-Zurück-Garantie
- Bequemer Kauf auf Rechnung
10HCP Power Mango Man mit süß- und fruchtigem Geschmack
Bis zu 420 Züge
100% hanfbasierte Zutaten
Ladegerät beim Pen inklusive
Nachhaltig - keine Einwegprodukte und plastikfreie Verpackung
Frei von THC und HHC
Intensiver Effekt
Keramikheizelement für besten Geschmack
95% 10HCP-PowerBlend, 5% Terpene
Unsere Mission ist es, immer die neuesten Sorten für euch zu finden. Aufgrund des HHC-Verbots haben wir eine neue Cannabinoid-Alternative entdeckt:
10-OH-HHCCP (10HCP) - Die Alternative zu HHC
10HCP steht für 10-OH-HHCP. HHCP wird im Körper größtenteils zu 10-OH-HHCP umgewandelt. Mit unseren neuen 10HCP-Produkten überspringt ihr diesen Schritt und erhaltet direkt das End-Cannabinoid, das für die angenehme Wirkung von HHCP sorgt. Die perfekte Wahl für alle, die HHC geliebt haben.
Inhalt: 1 ml
Anwendung
Nicht zum Konsum empfohlen
Nur für wissenschaftliche Zwecke
Sicherheitshinweis
Sammelobjekt
Nicht zum Konsum empfohlen
Nur für wissenschaftliche Zwecke
Bei unsachgemäßer Handhabung übernehmen wir keine Haftung für Schäden
Keine Abgabe unter 18 Jahren, von Kindern fernhalten
Kann auf manche Menschen berauschend wirken
Fällt nicht unter das SMG/BTMG & NPSG
Lagerung
Bewahren Sie das Produkt außerhalb der Reichweite von Kindern auf.
Inhalt: | Hanfdestillat mit 10-OH-HHC, Terpene |
---|
Anmelden
Wichtiger Hinweis: Gemäß unserer internen Richtlinien verkauft HANFOSAN keine Produkte an Personen unter 18 Jahren.
Alle HANFOSAN-Produkte werden in jeder Produktionscharge mehrfach geprüft, um die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben sowie höchste Qualitätsstandards sicherzustellen.
Unsere gesamte Produktionskette entspricht sämtlichen geltenden deutschen und europäischen Rechtsvorschriften, darunter:
- Europäische Reg.-Delegation Nr. 639-2014
- Europäische Verordnung Nr. 1307/2013
Nach Buchstabe b der Position Cannabis in Anlage I zu § 1 Abs. 1 BtMG sind Pflanzen und Pflanzenteile der Gattung Cannabis nur dann von den betäubungsmittelrechtlichen Bestimmungen ausgenommen, wenn sie aus dem Anbau in EU-Mitgliedsstaaten mit zertifiziertem Saatgut (Nutzhanf) stammen – und zwar entweder aus Sorten, die im jeweils aktuellen gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten der EU gelistet sind, oder solche, bei denen der Gehalt an Δ9-Tetrahydrocannabinol (THC) 0,2 % nicht überschreitet.